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ELWG und Peer-to-Peer-Verträge: Wie können Unternehmen eigenen Strom gemeinsam nutzen?

Ab 1. Oktober 2026 schafft das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) neue Möglichkeiten, eigenerzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Dazu gehören auch Peer-to-Peer-Verträge (P2P).

Energie intelligent verbinden – vom eigenen Standort bis zum direkten Stromaustausch zwischen Unternehmen.Bestehende Photovoltaikanlage eines Gewerbebetriebs, ergänzt um einen Batteriespeicher und intelligentes Energiemanagement

KI-generiertes Symbolbild. Es zeigt keine reale Anlage und keine tatsächliche Kundensituation.

Damit können zwei oder mehrere Beteiligte erneuerbaren Strom auf vertraglicher Basis miteinander teilen – ohne dafür zwingend eine eigene Rechtsperson gründen zu müssen. Für Unternehmen kann das interessant sein, wenn PV-Überschüsse, passende Abnehmer, mehrere Standorte oder benachbarte Betriebe zusammenkommen.

Entscheidend ist allerdings nicht nur, ob P2P rechtlich möglich ist. Für Unternehmen stellt sich vor allem die Frage:

Ist dieses Modell im konkreten Fall technisch sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaft?

Denn Peer-to-Peer-Verträge sind nur eine Möglichkeit, selbst erzeugten Strom besser zu nutzen. Je nach Ausgangslage kann auch eine andere Form der gemeinsamen Energienutzung oder zunächst eine stärkere Optimierung des eigenen Energiesystems sinnvoller sein.

Kurzantwort

Mit dem neuen ElWG können Unternehmen eigenerzeugten erneuerbaren Strom in zusätzlichen Konstellationen gemeinsam nutzen.

Bei einem Peer-to-Peer-Vertrag regeln zwei oder mehrere Beteiligte vertraglich, wie eigenerzeugter Strom zwischen ihnen genutzt wird. Der Strom kann verkauft oder verschenkt werden. Eine eigene juristische Person wie bei einer Energiegemeinschaft ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Für die praktische Umsetzung gilt nach aktuellem Stand:

  • Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
  • Ab 5. Oktober 2026 können die neuen Möglichkeiten zunächst nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die beim selben Netzbetreiber liegen.
  • Eine netzübergreifende Umsetzung soll voraussichtlich ab April 2027 möglich werden.
  • Die vorgesehenen reduzierten Netzentgelte für lokale und regionale P2P-Konstellationen sollen nach aktuellem Stand ab 1. Jänner 2027 gelten.

Für Unternehmen ist P2P daher besonders interessant, wenn bereits eine eigene Stromerzeugung vorhanden ist und es geeignete Verbraucher gibt, deren Lastprofil zu den erzeugten Überschüssen passt.

Was ändert sich mit dem ElWG ab Oktober 2026?

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz schafft einen neuen gesetzlichen Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Strom.

Aktive Kunden dürfen zusätzlich zu ihrem bestehenden Stromliefervertrag an einer gemeinsamen Energienutzung teilnehmen. Diese kann unter anderem zwischen Vertragspartnern über sogenannte Peer-to-Peer-Verträge erfolgen.

Damit entstehen zusätzliche Möglichkeiten, eigenerzeugten Strom nicht ausschließlich selbst zu verbrauchen oder klassisch ins Netz einzuspeisen.

Unternehmen können beispielsweise prüfen, ob überschüssiger Solarstrom sinnvoll von einem anderen Betrieb, einer anderen Verbrauchsstelle oder einem geeigneten Partner genutzt werden kann.

Dabei bleibt der bestehende Stromliefervertrag grundsätzlich relevant. Die gemeinsame Energienutzung deckt nur jene Strommengen ab, die tatsächlich innerhalb des jeweiligen Modells zugeteilt werden.

Was ist ein Peer-to-Peer-Vertrag?

Ein Peer-to-Peer-Vertrag regelt den Verkauf oder die Schenkung von erneuerbarem Strom zwischen mehreren Marktteilnehmern.

Das Prinzip ist vergleichsweise einfach:

Ein oder mehrere Beteiligte erzeugen Strom – beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage. Andere Beteiligte können diesen Strom zeitgleich nutzen. Die Bedingungen dafür werden vertraglich vereinbart.

Dabei sind unterschiedliche Konstellationen möglich:

  • ein Erzeuger und ein Verbraucher
  • ein Erzeuger und mehrere Verbraucher
  • mehrere Erzeuger und mehrere Verbraucher

Die Abwicklung kann direkt zwischen den Vertragspartnern erfolgen oder an einen Dienstleister beziehungsweise Organisator übertragen werden.

Dieser kann beispielsweise Aufgaben rund um Kommunikation, Vertragsabwicklung oder Abrechnung übernehmen.

Was ist der Unterschied zu einer Energiegemeinschaft?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Organisation.

Eine Energiegemeinschaft wird über eine eigene Rechtsperson organisiert. Bei einem Peer-to-Peer-Modell erfolgt die gemeinsame Energienutzung dagegen unmittelbar auf vertraglicher Basis zwischen den Beteiligten.

Ein P2P-Modell kann dadurch für überschaubare Konstellationen organisatorisch interessant sein.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass es einfacher oder wirtschaftlicher ist.

Welche Lösung besser passt, hängt unter anderem davon ab:

  • wie viele Erzeuger und Verbraucher beteiligt sind,
  • wo sich die jeweiligen Zählpunkte befinden,
  • wie viel Strom erzeugt wird,
  • wann dieser Strom erzeugt wird,
  • wann die Beteiligten Strom benötigen,
  • wie die Abrechnung organisiert wird,
  • und welche wirtschaftlichen Vorteile gegenüber anderen Varianten entstehen.

Für Unternehmen sollte deshalb nicht die Frage „P2P oder Energiegemeinschaft?“ am Anfang stehen.

Die bessere Frage lautet:

Welche Form der Energienutzung passt zu unseren Standorten, Verbrauchsprofilen und wirtschaftlichen Zielen?

Für welche Unternehmen kann P2P interessant sein?

Peer-to-Peer-Verträge können vor allem dort interessant werden, wo regelmäßig eigener Strom erzeugt wird und geeignete Abnehmer vorhanden sind.

1. Unternehmen mit Photovoltaik und regelmäßigem Überschuss

Viele Gewerbe- und Produktionsbetriebe verfügen bereits über größere Photovoltaikanlagen.

Je nach Betriebszeiten kann es jedoch Phasen geben, in denen mehr Strom erzeugt als unmittelbar verbraucht wird.

Bisher wird dieser Überschuss meist ins öffentliche Netz eingespeist.

Mit P2P entsteht eine zusätzliche Möglichkeit: Ein geeigneter anderer Verbraucher könnte einen Teil dieses Stroms übernehmen.

Ob das wirtschaftlich sinnvoller ist als die klassische Einspeisung, muss im konkreten Fall berechnet werden.

2. Benachbarte Betriebe

Besonders naheliegend kann die gemeinsame Energienutzung sein, wenn mehrere Unternehmen räumlich nahe beieinanderliegen.

Ein Beispiel wäre ein Gewerbepark:

Ein Betrieb verfügt über eine große Photovoltaikanlage und hat am Wochenende oder zu bestimmten Tageszeiten Überschüsse. Ein anderer Betrieb benötigt genau zu diesen Zeiten elektrische Energie.

Passen Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammen, kann eine gemeinsame Energienutzung interessant werden.

3. Wirtschaftlich verbundene Unternehmen

Auch zwischen Unternehmen, die geschäftlich miteinander verbunden sind, können neue Möglichkeiten entstehen.

Das können beispielsweise unterschiedliche Gesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe oder langjährige Geschäftspartner sein.

Wichtig ist auch hier: Nicht die wirtschaftliche Beziehung allein entscheidet, sondern das Zusammenspiel von Stromerzeugung, Verbrauch, Zählpunkten und Netzstruktur.

4. Standorte mit unterschiedlichen Verbrauchsprofilen

Besonders interessant sind häufig Kombinationen unterschiedlicher Lastprofile.

Ein Produktionsbetrieb benötigt beispielsweise vor allem werktags tagsüber viel Strom. Ein anderer Verbraucher hat auch am Wochenende oder am Nachmittag einen relevanten Bedarf.

Je stärker sich Erzeugung und Verbrauch ergänzen, desto mehr Strom kann innerhalb einer gemeinsamen Energienutzung tatsächlich zugeteilt werden.

Warum ist das Lastprofil entscheidend?

Bei gemeinsamer Energienutzung zählt nicht nur die Jahresmenge.

Entscheidend ist vor allem, wann Strom erzeugt und verbraucht wird.

Ein Betrieb kann beispielsweise pro Jahr eine erhebliche Menge PV-Überschuss produzieren. Wenn ein möglicher Abnehmer seinen Strom jedoch überwiegend zu Zeiten benötigt, in denen die PV-Anlage kaum produziert, lässt sich nur ein kleiner Teil dieser Energie tatsächlich gemeinsam nutzen.

Deshalb sollten für eine belastbare Bewertung zumindest die zeitlichen Verläufe von Erzeugung und Verbrauch miteinander verglichen werden.

In Unternehmen stehen dafür üblicherweise Lastgangdaten in 15-Minuten-Intervallen zur Verfügung.

Erst dadurch wird sichtbar:

  • wann PV-Überschüsse entstehen,
  • wann potenzielle Verbraucher Strom benötigen,
  • wie hoch die zeitliche Überschneidung ist,
  • und welche Energiemengen tatsächlich innerhalb eines P2P-Modells genutzt werden könnten.

Wann ist P2P eher nicht die beste Lösung?

Nicht jede Photovoltaikanlage und nicht jeder Betrieb profitiert automatisch von einem Peer-to-Peer-Modell.

Eine genauere Prüfung ist besonders wichtig, wenn:

  • kaum relevante PV-Überschüsse entstehen,
  • Erzeugung und Verbrauch zeitlich schlecht zusammenpassen,
  • nur geringe Energiemengen gemeinsam genutzt werden können,
  • die organisatorische Abwicklung im Verhältnis zum Nutzen aufwendig wird,
  • oder im eigenen Betrieb noch größere Optimierungspotenziale vorhanden sind.

Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt.

Wenn ein Unternehmen selbst noch große Lastspitzen hat, Batteriespeicher wirtschaftlich einsetzen könnte oder flexible Verbraucher besitzt, kann es sinnvoller sein, zunächst den Eigenverbrauch und das eigene Energiesystem zu optimieren.

Das gilt beispielsweise für:

  • Batteriespeicher
  • Ladeinfrastruktur
  • Wärmepumpen
  • Kühl- und Kälteanlagen
  • elektrische Prozesswärme
  • flexible Produktionsanlagen
  • dynamische Stromtarife
  • Lastmanagement

Erst danach lässt sich beurteilen, wie viel überschüssige Energie dauerhaft für andere Teilnehmer zur Verfügung steht.

Warum sollte P2P Teil eines Energiekonzepts sein?

Ein Peer-to-Peer-Vertrag verändert die Frage, wie überschüssiger Strom genutzt werden kann.

Er beantwortet aber nicht automatisch die größere Frage:

Wie sieht das wirtschaftlich optimale Energiesystem für den Standort aus?

Ein Beispiel:

Ein Unternehmen verfügt über eine bestehende Photovoltaikanlage und erzeugt regelmäßig Überschüsse.

Dafür gibt es mehrere denkbare Möglichkeiten:

  1. Strom weiterhin ins Netz einspeisen
  2. den Eigenverbrauch durch Verbrauchersteuerung erhöhen
  3. einen Batteriespeicher einsetzen
  4. zusätzliche elektrische Verbraucher integrieren
  5. Strom über eine gemeinsame Energienutzung mit anderen teilen
  6. mehrere dieser Möglichkeiten miteinander kombinieren

Welche Variante wirtschaftlich am interessantesten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Dafür müssen Erzeugung, Verbrauch, Strompreise, Netzkosten, Investitionen und zukünftige Veränderungen gemeinsam betrachtet werden.

Welche Daten sollten Unternehmen prüfen?

Für eine fundierte Bewertung sollten zumindest folgende Informationen vorliegen:

Stromverbrauch und Lastprofile

Wie hoch ist der Jahresverbrauch?

Wann entstehen die höchsten Lasten?

Wie verändert sich der Verbrauch über Tag, Woche und Jahr?

Stromerzeugung

Wie viel Strom erzeugt die bestehende Photovoltaikanlage?

Wann entstehen Überschüsse?

Wie viel davon wird derzeit eingespeist?

Zählpunkte

Welche Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte sollen beteiligt werden?

Bei welchem Netzbetreiber liegen sie?

Stromkosten und Einspeisevergütung

Was kostet derzeit eine bezogene Kilowattstunde?

Welche Vergütung erhält das Unternehmen für eingespeisten Strom?

Potenzielle Teilnehmer

Welche Betriebe oder Verbrauchsstellen könnten Strom übernehmen?

Wie sehen deren Verbrauchsprofile aus?

Zukünftige Veränderungen

Sind neue Maschinen geplant?

Wird der Fuhrpark elektrifiziert?

Kommt Ladeinfrastruktur hinzu?

Sind Speicher, Wärmepumpen oder andere größere Verbraucher vorgesehen?

Diese Veränderungen können die wirtschaftlich optimale Lösung erheblich beeinflussen.

Welche Rolle spielen Zählpunkte und Netzbetreiber?

Für die praktische Umsetzung sind die beteiligten Zählpunkte besonders wichtig.

Nach aktuellem Umsetzungsstand können die neuen Modelle ab 5. Oktober 2026 zunächst nur umgesetzt werden, wenn alle beteiligten Zählpunkte beim selben Netzbetreiber liegen.

Eine netzübergreifende beziehungsweise österreichweite Umsetzung ist derzeit für April 2027 vorgesehen.

Unternehmen sollten daher frühzeitig klären:

  • welche Zählpunkte beteiligt werden sollen,
  • zu welchem Netzbetreiber sie gehören,
  • und welche Umsetzung zum gewünschten Zeitpunkt bereits technisch möglich ist.

Was gilt bei den Netzentgelten?

Für bestimmte lokale und regionale P2P-Konstellationen sind reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte vorgesehen.

Diese Vergünstigungen können jedoch nicht unmittelbar mit dem Start der neuen Modelle im Oktober 2026 genutzt werden.

Nach aktuellem Stand soll die entsprechende Neuregelung der Netzentgelte am 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Das bedeutet:

P2P kann zwar bereits ab Oktober 2026 umgesetzt werden, soweit die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die vorgesehenen reduzierten Netzentgelte werden aber voraussichtlich erst ab 2027 wirksam.

Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung muss dieser zeitliche Unterschied berücksichtigt werden.

Wie sollten Unternehmen das Thema angehen?

Ein pragmatischer Weg besteht aus fünf Schritten.

1. Ist-Situation erfassen

Zuerst sollten Verbrauch, Lastprofile, Stromkosten, bestehende Erzeugungsanlagen und Zählpunkte erfasst werden.

2. Überschüsse identifizieren

Anschließend wird geprüft, wann und in welcher Höhe tatsächlich überschüssiger Strom vorhanden ist.

3. Mögliche Verbraucher prüfen

Danach können geeignete andere Verbrauchsstellen oder Unternehmen identifiziert und deren Lastprofile mit der Erzeugung verglichen werden.

4. Varianten wirtschaftlich vergleichen

P2P sollte nicht isoliert betrachtet werden.

Sinnvoll ist ein Vergleich mit Alternativen wie:

  • klassischer Einspeisung,
  • höherem Eigenverbrauch,
  • Batteriespeicher,
  • Verbrauchersteuerung,
  • Energiegemeinschaften,
  • oder Kombinationen dieser Varianten.

5. Umsetzung planen

Erst wenn die wirtschaftlich passende Variante feststeht, sollten Vertragsmodell, Abrechnung, technische Umsetzung und Marktprozesse im Detail geplant werden.

P2P kann neue Möglichkeiten schaffen – entscheidend bleibt das Gesamtsystem

Das ElWG erweitert ab Oktober 2026 die Möglichkeiten, eigenerzeugten erneuerbaren Strom gemeinsam zu nutzen.

Peer-to-Peer-Verträge können dabei für Unternehmen eine interessante Option sein – besonders wenn relevante PV-Überschüsse und passende Verbraucher vorhanden sind.

Der entscheidende Punkt bleibt jedoch die Wirtschaftlichkeit.

Nicht jede Kilowattstunde Überschuss sollte automatisch über P2P weitergegeben werden. Je nach Betrieb kann es wirtschaftlicher sein, den Eigenverbrauch zu erhöhen, einen Speicher einzusetzen, Verbraucher flexibel zu steuern oder eine andere Form der gemeinsamen Energienutzung zu wählen.

Deshalb sollte P2P nicht als isolierte Lösung betrachtet werden.

Erst wenn Erzeugung, Verbrauch, Netznutzung, Strompreise, Speicher, zukünftige Verbraucher und mögliche Partner gemeinsam bewertet werden, lässt sich entscheiden, welche Lösung langfristig zum Betrieb passt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Peer-to-Peer-Vertrag für Strom?

Ein Peer-to-Peer-Vertrag regelt den Verkauf oder die Schenkung von eigenerzeugtem erneuerbarem Strom zwischen zwei oder mehreren Marktteilnehmern. Die gemeinsame Energienutzung wird vertraglich geregelt und kann direkt zwischen den Beteiligten oder über einen Organisator abgewickelt werden.

Ab wann sind P2P-Verträge in Österreich möglich?

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die praktische Umsetzung der neuen Möglichkeiten soll ab 5. Oktober 2026 starten.

Braucht man für P2P eine eigene Gesellschaft oder einen Verein?

Nein. Im Unterschied zu Energiegemeinschaften muss ein Peer-to-Peer-Modell nicht über eine eigene Rechtsperson organisiert werden. Grundlage ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Marktteilnehmern.

Kann ein Unternehmen seinen überschüssigen PV-Strom an einen anderen Betrieb verkaufen?

Grundsätzlich ja. Peer-to-Peer-Verträge können den Verkauf oder die Schenkung von eigenerzeugtem erneuerbarem Strom zwischen Marktteilnehmern regeln. Ob und in welchem Umfang dies im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt unter anderem von Zählpunkten, Lastprofilen und Wirtschaftlichkeit ab.

Muss der Strompartner beim selben Netzbetreiber sein?

Für die erste praktische Umsetzungsphase ab Oktober 2026 ja. Nach aktuellem Stand müssen die beteiligten Zählpunkte zunächst beim selben Netzbetreiber liegen. Eine netzübergreifende Umsetzung wird voraussichtlich ab April 2027 möglich.

Gibt es bei P2P reduzierte Netzentgelte?

Für bestimmte lokale und regionale P2P-Konstellationen sind reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte vorgesehen. Nach aktuellem Stand sollen diese Vergünstigungen ab 1. Jänner 2027 gelten.

Ist P2P immer besser als die Einspeisung ins öffentliche Netz?

Nein. Ob P2P wirtschaftlicher ist, hängt von den vereinbarten Strompreisen, den tatsächlich gemeinsam genutzten Energiemengen, den Lastprofilen, Netzentgelten und dem organisatorischen Aufwand ab. Deshalb sollte P2P immer mit alternativen Möglichkeiten verglichen werden.

Welche Daten braucht ein Unternehmen für die Bewertung?

Besonders wichtig sind Lastgangdaten, PV-Erzeugungsdaten, eingespeiste Strommengen, Stromkosten, Einspeisevergütung, Zählpunkte und Informationen über potenzielle Verbraucher. Zusätzlich sollten geplante Erweiterungen wie Speicher, Ladeinfrastruktur oder neue elektrische Verbraucher berücksichtigt werden.

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